Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten sollte vor Unterzeichnung einer Vereinbarung eine Eltern-Beratungsstelle aufgesucht werden.

1. Sorgerecht und Aufenthalt

Wir sind uns darüber einig, die elterliche Sorge für unsere Tochter / unseren Sohn __________________ (nachfolgend „unser Kind“) auch künftig gemeinsam auszuüben.

Unser Kind soll seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter / beim Vater haben.

 

2. Entscheidungen in Sorgeangelegenheiten und Vertretung

In allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung entscheiden wir weiter gemeinsam. Hierzu gehören insbesondere die Verlegung des Wohnsitzes unseres Kindes, der Schulwechsel, operative medizinische Eingriffe, Aufenthalte im nichteuropäischen Ausland sowie eine Änderung der Umgangsregelung. Die hierzu getroffenen Vereinbarungen sind bis zu einer einvernehmlichen oder gerichtlichen Abänderung für beide Eltern rechtsverbindlich.

In Alltagsangelegenheiten (z.B. ärztliche Routinebehandlungen, Impfungen, Teilnahme an Klassenfahrten) entscheidet der Elternteil unter Ziffer 1 Absatz 2 allein und ist dementsprechend allein vertretungsberechtigt.

In Notfällen können beide Eltern das Kind allein vertreten, wenn der andere Elternteil zuvor nicht erreichbar ist; in diesem Fall ist der andere Elternteil so schnell wie möglich zu benachrichtigen.

 

3. Umgang

Alle zwei Wochen ist unser Kind von Samstag 11.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr beim Vater / bei der Mutter. Muss ein Umgangstermin wegen Erkrankung unseres Kindes oder aus sonstigen wichtigen Gründen ausfallen, wird er am darauf folgenden Wochenende nachgeholt. Der andere Elternteil ist hierüber unverzüglich zu informieren.

Zusätzlich verbringt unser Kind die Hälfte der Sommer-, Herbst- und Winterferien beim anderen Elternteil. Die genauen Termine werden wir jeweils am Jahresanfang bestimmen.
Weihnachten und den Jahreswechsel verbringt unser Kind bei der Mutter / beim Vater, Ostern und Pfingsten im Wechsel bei Vater und Mutter.

Wir sind uns darüber einig, dass zusätzlich auch flexibel vereinbarte Umgangs- und Besuchstermine möglich sein sollen.

Wir dürfen auch außerhalb der Umgangstermine Kontakt mit unserem Kind halten, telefonieren sowie SMS oder E-Mails schreiben.
Wird verpflichten uns wechselseitig alles zu unterlassen, was das Verhältnis der Kinder zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

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