Kündigungsschutz – Ihr Fachanwalt

Kündigung

Kündigungsschutz

Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte und Spezialisten im Arbeitsrecht mit Sitz in Leipzig und Dresden. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten seit über 15 Jahren vorwiegend Arbeitnehmer und Arbeitgeber kleiner bis mittelständiger Unternehmen bei der Prüfung von Kündigungen des Arbeitsvertrages.

Unsere Leistungen

Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsvertrages

Prüfung von formellen Fehlern der Kündigung und Sonder­kündigungs­schutz

Erörterung und Analyse möglicher Kündigungs­gründe

Berechnung der relevanten Kündigungs­fristen

Durchsetzung von weiteren möglichen Ansprüchen nach Ausspruch der Kündigung

Erörterung des taktisches Vorgehens und Erarbeitung prozessualer Strategien

Berechnung und Durchsetzung von Abfindungen

Außergericht­liche und gerichtliche Vertretung deutschland­weit vor allen Gerichten

Hohes fachliches Niveau - Ihre Rechtsanwälte sind spezialisierte Fachanwälte mit langjähriger praktischer Erfahrung

Ihre Vorteile

Erstberatungs­gebühr 30 € zu allen obigen Themen

Ausführliche Besprechung aller relevanten rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit einer Kündigung. Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt.
Telefonische Erreichbarkeit von 6 bis 23 Uhr.

Wir gehen in Vorleistung: Stundungs­möglichkeiten

Auf Wunsch stunden wir Ihnen die Anwaltsgebühren bis zur Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber.

Prozesskosten­hilfe

Wir erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten von Prozesskostenhilfe und stellen für Sie alle erforderlichen Anträge.

Rechtsschutz­versicherung

Wir erledigen die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Bewertungen unserer Rechtsanwälte auf Google

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4.9

Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Ratgeber

Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).

Kündigung: Außerordentlich und fristlos

Allgemein erläutert kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn es dem Arbeitgeber (in der Regel aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers) nicht zugemutet werden kann, am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfristfestzuhalten (z.B. bei Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug).

Abfindung nach einer Kündigung

Kann sich der Arbeitgeber auf keinen Kündigungsgrund berufen oder stehen Risiken bei der gerichtlichen Prüfung der Kündigung im Raum, wird Ihnen der Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung anbieten. Oft ergeben sich Ansprüche auf eine Abfindung auch aus einem Sozialplan oder aus § 9 Kündigungsschutzgesetz. Sollte keine Abfindung angeboten werden, kann mit guter Verhandlungsführung eines Rechtsanwalts meist dennoch eine Abfindung erzielt werden.

Kündigungsschutzgesetz

Zulässige Kündigungsgründe sind nach dem Gesetz Gründe in der Person des Arbeitnehmers, Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers sowie betriebsbedingte Gründe. Aus anderen als den genannten Gründen sind ordentliche fristgerechte Kündigungen grundsätzlich unzulässig.