Pflichtteilsanspruch für Erben – Ihr Fachanwalt

Erbrecht

Pflichtteil

Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte und Spezialisten im Erbrecht. Wir beraten und vertreten seit über 10 Jahren Mandanten bei der Prüfung erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Unsere Leistungen

Prüfung der gesetzlichen Erbfolge

Ermittlung des Pflichtteils

Erörterung von Gestaltungsmöglichkeiten

Auswahl letztwilliger Verfügungen

Erörterung des taktisches Vorgehens und Erarbeitung prozessualer Strategien

Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung deutschlandweit vor allen Gerichten

Hohes fachliches Niveau - Ihre Rechtsanwälte sind spezialisierte Fachanwälte mit langjähriger praktischer Erfahrung

Ihre Vorteile

Google-Bewertungen der Rechtsanwälte

Google Bewertung
4.9

Ablauf der Kontaktaufnahme

Ihr Anruf (immer kostenlos)

Sie kontaktieren uns telefonisch oder fragen Ihren Wunschtermin per Email oder über unser Webformular nach. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Sonntag von 6 bis 23 Uhr.

Vereinbarung eines Termins

Sie vereinbaren mit unserem Sekretariat einen Erstberatungstermin zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir richten uns hierbei ganz nach Ihren terminlichen Bedürfnissen. Im Regelfall können wir Ihnen bereits einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden garantieren – in eiligen Angelegenheiten auch innerhalb von 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Wichtige Fragen können im Eilfall bereits in diesem Telefonat kostenlos vorab geklärt werden.

Erstberatung (ab 30 €)

Das eigentliche Erstberatungsgespräch findet in der Rechtsanwaltskanzlei mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) statt. Die Dauer des Beratungsgesprächs beträgt erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Je nach Komplexität des Falles kann die Beratungsdauer jedoch auch variieren. Auf speziellen Wunsch kann die Erstberatung auch telefonisch durchgeführt werden. Es entstehen keine versteckten Mehrkosten.

Die Erstberatung in den Rechtsgebieten Scheidung und Kündigungsschutz kostet lediglich 30€. In allen anderen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung maximal 190,- €. Die genaue Höhe der sonstigen Beratungsgebühren oder auch anderweitigen Kosten können Sie gern jederzeit bei uns kostenlos erfragen.

Weiterer Ablauf

Sofern dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird, können Sie uns auch zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles beauftragen. Hierzu ist jedoch eine gesonderte und spezielle Vereinbarung notwendig, sodass Sie nicht mit überraschenden Kosten rechnen müssen. Falls nur eine Erstberatung durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns im Anschluss der Beratung eine Beratungsrechnung per Email – eine Barzahlung ist nicht erforderlich.

Ratgeber

Nützliche Informationen finden Sie auch in unseren Ratgeberbereich (Sie finden diesen immer auch oben im Menü).

Erbrecht: Was wenn der Erbe früher verstirbt?

Das Erbrecht stellt eine komplexe Materie dar, die viele unvorhersehbare Situationen einschließt. Eine solche Situation ergibt sich, wenn ein im Testament benannter Erbe vor dem Erblasser verstirbt. In diesem Fall wird der Erblasserwille zur zentralen Richtschnur. Gemäß § 2069 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) treten im Zweifel die Abkömmlinge des vorverstorbenen Erben an dessen Stelle. Diese […]

Wann benötigt man keinen Erbschein?

Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich, um eine Erbschaft anzutreten oder darüber zu verfügen. Hier sind einige Fälle, in denen man möglicherweise keinen Erbschein benötigt: Vorhandenes Testament oder Erbvertrag: Wenn ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, das oder der die Erbfolge klar regelt, kann dies ausreichen, um die Erbfolge gegenüber Banken oder dem […]

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument in Deutschland, das von einem Nachlassgericht ausgestellt wird. Er dient als Nachweis darüber, wer Erbe nach einem Verstorbenen geworden ist und welche Rechte im Rahmen der Erbschaft zustehen. Dieser Schein ist besonders wichtig, wenn es darum geht, über Nachlassgegenstände zu verfügen, also beispielsweise ein Bankkonto des Verstorbenen aufzulösen oder […]